Änderungsvorhbehalt

Änderungen der Geschäftsbedingungen können aus wichtigem Grund vorgenommen werden, hierzu zählen im besonderen: Gesetztesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Verhinderung von Missbrauch, Erweiterung oder Veränderung des Angebotes oder Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Alle Änderungen erfolgen mit einer angemessen Ankündigungsfrist. Änderungen werden dabei nur wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer schriftlichen Änderungsmitteilung widerspricht und der Anbieter den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Frist in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Von diesem Änderungsvorbehalt sind solche Änderungen ausgenommen, die sich auf eine Verpflichtung des Anbieters oder des Kunden beziehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf ("wesentliche Vertragspflicht").