Nutzungsrechte und Freistellung

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen. Dies gilt auch für neue Versionen, Updates oder Upgrades der Leistungen während der Vertragslaufzeit. Der Anbieter ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist. Über die Zwecke des Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen des Anbieters zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten zugänglich zu machen.

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Leistungen des Anbieters durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistungen verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.